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Sie fragen sich, welche aktuellen Vorgaben (EBA-Leitlinien, KWG, MaRisk, BAIT) für das Kreditinstitut relevant sind oder was eine Auslagerung im Sinne des AT 9 Tz. 1 MaRisk ist? Erfahrene Prüfer der Bankenaufsicht liefern Ihnen auf diese, sowie auf weitere Praxisfragen Antworten. Die aktualisierte 2. Auflage des Praktikerhandbuches „Auslagerungen und Dienstleister-Steuerung“ bietet wertvolle Einblicke in die Praxis über den Umgang mit sämtlichen Prozessschritten rund um das Thema interne Kontrollsysteme für den Auslagerungsbereich.Die dargestellten Inhalte befassen sich nicht nur mit Themen wie Risikoanalyse, Auslagerungsentscheidung und Überwachung der erbrachten Dienstleistung. Schnittpunkte zwischen den einzelnen Thematiken, sowie Schwerpunkte, die unter kritischer Aufsicht der Autor*innen standen, werden den Leser*innen verständlich vermittelt und mit entsprechendem Bildmaterial veranschaulicht. Die folgenden Kapitel beschäftigen sich zudem mit den verschiedenen Ausprägungen des internen Kontrollsystems für den Auslagerungsbereich. Hierbei zeigen die Autor*innen, dass diese Anforderungen grundsätzlich auf jedes Auslagerungsverhältnis übertragbar sind, jedoch im Hinblick auf den Hintergrund der Angemessenheit zu beurteilen sind. Dieses Buch zeichnet sich durch einen lösungsorientierten Ansatz, wertvollen Praxisbeispielen, sowie die langjährige Erfahrung von renommierten Prüfern der Bankenaufsicht aus. Für einen besseren Einblick in die Inhalte des Buches folgen einige Zitate: "Die MaRisk fordern den Aufbau Interner Kontrollverfahren, welche sich wiederum aus dem Internen Kontrollsystem und der Internen Revision zusammensetzen […]. Die Aufgabe des Internen Kontrollsystems ist de facto die Kontrolle der eingerichteten Prozesse und Überwachungsaufgaben. Die Kontrollen dienen mithin dem Ziel, Fehler, Schwachstellen und Mängel im Prozess transparent zu machen und dem Management die Möglichkeit zu bieten, korrigierend einzugreifen. Hingegen sollten die Aufgaben der Internen Revision sich darauf konzentrieren, zu beurteilen, ob das eingerichtete Interne Kontrollsystem funktionsfähig ist. Losgelöst von der idealtypischen Aufgabenverteilung ist in der Praxis häufig festzustellen, dass die eigentlich im Internen Kontrollsystem zu erwartenden Kontrollhandlungen durch die Interne Revision wahrgenommen werden.""Die grundsätzliche Aufgabe der Risikoinventur ist die Feststellung der Wesentlichkeit von einzelnen Risikoarten im Sinne der Vorgaben des AT 2.2 der MaRisk. Die MaRisk erwarten grundsätzlich, dass sowohl Adress-, Marktpreisund Liquiditätsrisiken als auch die operationellen Risiken als wesentlich eingestuft werden […]. Auslagerungen werden über den Weg der Risikoanalyse in die gesamheitliche Risikoinventur bzw. das Gesamtrisikoprofil einbezogen.""Das Institut hat im Rahmen der Risikoinventur jährlich zu prüfen, welche Risiken die Vermögenslage wesentlich beeinträchtigen können. Auch Risiken aus einer Auslagerung sind im Rahmen der Risikoinventur zu erfassen. Insofern bietet es sich an, den Zeitpunkt der jährlichen Überprüfung der Risikoanalysen mit dem Risikomanagement abzustimmen, damit neue Erkenntnisse im Auslagerungsmanagement in der aktuellen Risikoinventur berücksichtigt werden können.""Für die Risikoanalyse gilt das Proportionalprinzip. Daher orientiert sich die Intensität der Analyse an Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse. Bei Auslagerungen von erheblicher Tragweite muss zudem intensiv geprüft werden, ob und wie eine Einbeziehung in das Risikomanagement sichergestellt werden kann."